1. Daten des Eigentümers
Falls Sie selbst der Eigentümer sind, können die Daten identisch zu Schritt 1 sein.
Antragstellertyp * ⓘ Warum muss ich das angeben? Förderprogramme richten sich nur an bestimmte Personengruppen. Die Angabe ist Pflicht – ohne sie kann der Förderantrag nicht gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Investoren förderfähiger Maßnahmen, z. B.: • Hauseigentümer (selbstgenutzt oder vermietet), Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) • Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen • Stadtstaaten und deren Einrichtungen (bei kommunalen Aufgaben) Nicht antragsberechtigt: Bund und Bundesländer inkl. deren Einrichtungen, politische Parteien, Personen/Organisationen im laufenden Insolvenzverfahren. ⓘ Sonderfall: Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Anrede, Vorname und Nachname: Daten der Person in der WEG-Verwaltung, die den Antrag bearbeitet – z. B. Herr Max Meier. Im Feld „Name der WEG" bitte beide Angaben untereinander eintragen: • Zeile 1 – WEG Musterstraße 1, 12345 Berlin • Zeile 2 – c/o Mustermann Wohnungsverwaltung GmbH Anschrift: Die Geschäftsadresse der Hausverwaltung eintragen, nicht die Adresse des Gebäudes. Gemäß § 9b WEG ist der Verwalter gesetzlicher Vertreter der WEG – eine separate Vollmacht ist nicht erforderlich.
Privat (Selbstnutzer)
Privat (Vermieter)
Mieter / Pächter / Nießbrauchberechtigte Person
Contractor
Unternehmen
Gemeinnützige Organisation
Kommune / Kommunale Einrichtung
Zusammenschluss von Privatpersonen
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Firmenname / Institutionsname *
Name der WEG *
Ansprechpartner
Bei einer WEG: Anrede, Vor- und Nachname der bearbeitenden Person der WEG-Verwaltung.
Anrede *
– Anrede –
Herr
Frau
Divers
Vorname *
Nachname *
E-Mail *
Telefon *
Anschrift des Eigentümers
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Anschrift Hausverwaltung
Geschäftsadresse und Kontaktdaten der Hausverwaltung (nicht des Gebäudes). Gemäß § 9b WEG ist der Verwalter gesetzlicher Vertreter der WEG – eine separate Vollmacht ist nicht erforderlich.
Straße (Hausverwaltung) *
Hausnummer *
PLZ *
Ort *
E-Mail *
Telefon *
Ich bin Eigentümer des Gebäudes, in dem die Maßnahme umgesetzt wird ⓘ Warum muss ich das angeben? Das BAFA prüft die Antragsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Grundsätzlich muss der Antragsteller als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Ausnahme: Wer ein Gebäude gekauft hat und bereits per Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, kann den Antrag stellen – die endgültige Eintragung muss spätestens beim Verwendungsnachweis erfolgt sein. WEG-Verwalter: Die Eigentümergemeinschaft ist als Ganzes Antragsteller – bitte „Ja" ankreuzen. Mieter / Pächter / Nießbrauchberechtigte: Nur antragsberechtigt, wenn der Gebäudeeigentümer ebenfalls antragsberechtigt ist und vor Antragstellung über Förderung und maximale Förderhöhe informiert wurde.