Falls Sie selbst der Eigentümer sind, können die Daten identisch zu Schritt 1 sein.
Ansprechpartner
Bei einer WEG: Anrede, Vor- und Nachname der bearbeitenden Person der WEG-Verwaltung.
Anschrift
Anschrift Hausverwaltung
Geschäftsadresse und Kontaktdaten der Hausverwaltung (nicht des Gebäudes). Gemäß § 9b WEG ist der Verwalter gesetzlicher Vertreter der WEG – eine separate Vollmacht ist nicht erforderlich.
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